Information nach Offenlegungsverordnung der EU
2019/2088
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken)
Nachhaltigkeitsrisiken
sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten
negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder Regionen
betreffen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs‐VO
Um
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu integrieren, berücksichtigen wir die
zur Verfügung gestellten Informationen der Anbieter (Finanzmarktteilnehmer) und
deren Versicherungsanlageprodukte. Im Rahmen der Beratung diskutieren wir mit
unseren Klienten die Vor- und Nachteile der Investitionsentscheidung unter
Berücksichtigung dieser Risiken. Fragen zu den Produkten können bereits im
Vorfeld eines möglichen Abschlusses adressiert werden.
Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen
von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5
Offenlegungs‐VO
Die
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt derzeit
eingeschränkt auf Basis der Informationen der Anbieter. Mit zunehmender
Verfügbarkeit von Informationen werden wir diese Aspekte verstärkt
berücksichtigen können.
Auswirkungen auf unsere Vergütungspolitik gemäß
Art 5 Offenlegungs‐VO
Die
Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird
grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Vorvertragliche Informationen gemäß Art 6
Offenlegungs‐VO
Als
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind wir
gesetzlich verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten bei der
Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen.
Zukünftig werden wir Versicherungsanlageprodukte gemäß Art 6, 8 und 9
Offenlegungs‐VO vermitteln und dabei die zur Verfügung gestellten Informationen
der Anbieter berücksichtigen. Falls ein Produkt nicht ausreichend eingestuft
ist, werden wir unsere Klienten explizit darauf hinweisen.
Trotz
der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen
werden, dass deren Eintreten sich negativ auf die Rendite des
Versicherungsanlageproduktes auswirken könnte.